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An Frucht- und Gemüsesäften
kommt kein Barkeeper vorbei. Sie sind zwingend notwendig. Die
Klassiker in der Bar sind weiterhin Orangen- und Zitronensaft. Sie
sollten nach Möglichkeit frisch gepresst sein. Wenn man Säfte
kauft sollte man aufpassen, denn Saft ist nicht gleich Saft.
Aufgrund der Beschaffenheit einiger Früchte bekommt man nur
Nektare zu kaufen. Beispiele sind Pfirsich und Aprikose. Was
drin ist, muss auch auf dem Etikett stehen: Fruchtsäfte und
-nektare werden zur Information und zum Schutz des Verbrauchers
entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften klar und eindeutig
gekennzeichnet.
Naturreiner Fruchtsaft - Direktsaft
Dieser Saft darf nur aus 100% reinem Obst, frisch oder tiefgekühlt,
hergestellt werden. Er muß frisch gepresst abgefüllt werden. Er
wird nicht nachgesüßt und nicht verdünnt.
Fruchtsaft aus Konzentrat
Diese Säfte bestehen auch meist zu 100% aus Früchten, nur dürfen
bei diesen Getränken die Fruchtsäfte von einem verarbeitenden
Betrieb konzentriert und erst zur Abfüllung mit Wasser wieder
verdünnt werden.
Fruchtnektar
Nektare sind Gemische aus Fruchtsaft, Fruchtmark, Zucker und
Wasser. Der Fruchtanteil muß bei Äpfeln, Birnen und Zitrusfrüchten
mindestens 50% und bei tropischen Früchten mindestens 25%
betragen.
Fruchtsaftgetränke
Fruchtsaftgetränke sind in der Bar ungebräuchlich, da diese nur
einen sehr geringen Fruchtanteil, aber einen umso höheren Wasser-
und Zuckeranteil haben.
Verkehrsbezeichnung
Besonders wichtig ist dabei die Verkehrsbezeichnung, z. B.
"Apfelsaft", "Pfirsichnektar" usw. Diese
Pflichtbezeichnung beschreibt das in der Verpackung enthaltene
Produkt. Die Verwendung von Konzentrat und Fruchtmark wird
zusammen mit dieser Verkehrsbezeichnung angegeben.
Mindestfruchtgehalt
Bei Fruchtnektar, Gemüsenektar und Fruchtsaftgetränken muss außerdem
der Mindestfruchtgehalt in Prozent angegeben werden. Bei
Fruchtsaft ist diese Angabe nicht vorgeschrieben, erfolgt jedoch
zur besseren Unterscheidung zwischen Fruchtsaft und Nektar.
Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft über alle verwendeten
Fruchtarten und die weitere Zusammensetzung des Getränkes.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt dem Verbraucher, bis wann auf
jeden Fall die geschmacklichen Qualitätsmerkmale und die
Inhaltsstoffe erhalten bleiben.
Füllmenge
Die Angabe der Füllmenge in Liter hilft beim Preisvergleich
zwischen unterschiedlichen Verpackungsgrößen.
Haltbarkeit
Als wertvolle Naturprodukte ohne Konservierungsmittel sind Fruchtsäfte
und Fruchtnektar gärfähig. Das bedeutet, sie beginnen innerhalb
einer gewissen Zeit nach dem Öffnen zu gären, vor allem bei Wärme.
Für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt deshalb: Einmal geöffnete
Flaschen sowie Packungen kühl und lichtgeschützt lagern und spätestens
innerhalb von drei bis vier Tagen verbrauchen!
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Sie hier für die Saftpreisliste im PDF-Format
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