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Saftsortiment

 Was ist eigentlich Saft ?

An Frucht- und Gemüsesäften kommt kein Barkeeper vorbei. Sie sind zwingend notwendig. Die Klassiker in der Bar sind weiterhin Orangen- und Zitronensaft. Sie sollten nach Möglichkeit frisch gepresst sein. Wenn man Säfte kauft sollte man aufpassen, denn Saft ist nicht gleich Saft.

Aufgrund der Beschaffenheit einiger Früchte bekommt man nur Nektare zu kaufen. Beispiele sind Pfirsich und Aprikose. Was drin ist, muss auch auf dem Etikett stehen: Fruchtsäfte und -nektare werden zur Information und zum Schutz des Verbrauchers entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften klar und eindeutig gekennzeichnet.


Naturreiner Fruchtsaft - Direktsaft
Dieser Saft darf nur aus 100% reinem Obst, frisch oder tiefgekühlt, hergestellt werden. Er muß frisch gepresst abgefüllt werden. Er wird nicht nachgesüßt und nicht verdünnt.

Fruchtsaft aus Konzentrat
Diese Säfte bestehen auch meist zu 100% aus Früchten, nur dürfen bei diesen Getränken die Fruchtsäfte von einem verarbeitenden Betrieb konzentriert und erst zur Abfüllung mit Wasser wieder verdünnt werden.

Fruchtnektar
Nektare sind Gemische aus Fruchtsaft, Fruchtmark, Zucker und Wasser. Der Fruchtanteil muß bei Äpfeln, Birnen und Zitrusfrüchten mindestens 50% und bei tropischen Früchten mindestens 25% betragen.

Fruchtsaftgetränke
Fruchtsaftgetränke sind in der Bar ungebräuchlich, da diese nur einen sehr geringen Fruchtanteil, aber einen umso höheren Wasser- und Zuckeranteil haben.

Verkehrsbezeichnung
Besonders wichtig ist dabei die Verkehrsbezeichnung, z. B. "Apfelsaft", "Pfirsichnektar" usw. Diese Pflichtbezeichnung beschreibt das in der Verpackung enthaltene Produkt. Die Verwendung von Konzentrat und Fruchtmark wird zusammen mit dieser Verkehrsbezeichnung angegeben.

Mindestfruchtgehalt
Bei Fruchtnektar, Gemüsenektar und Fruchtsaftgetränken muss außerdem der Mindestfruchtgehalt in Prozent angegeben werden. Bei Fruchtsaft ist diese Angabe nicht vorgeschrieben, erfolgt jedoch zur besseren Unterscheidung zwischen Fruchtsaft und Nektar.

Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft über alle verwendeten Fruchtarten und die weitere Zusammensetzung des Getränkes.

Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt dem Verbraucher, bis wann auf jeden Fall die geschmacklichen Qualitätsmerkmale und die Inhaltsstoffe erhalten bleiben.

Füllmenge
Die Angabe der Füllmenge in Liter hilft beim Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Verpackungsgrößen.

Haltbarkeit
Als wertvolle Naturprodukte ohne Konservierungsmittel sind Fruchtsäfte und Fruchtnektar gärfähig. Das bedeutet, sie beginnen innerhalb einer gewissen Zeit nach dem Öffnen zu gären, vor allem bei Wärme. Für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt deshalb: Einmal geöffnete Flaschen sowie Packungen kühl und lichtgeschützt lagern und spätestens innerhalb von drei bis vier Tagen verbrauchen!

klicken Sie hier für die Saftpreisliste im PDF-Format

 

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